PDF DOWNLOAD

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Art. 12 und 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Stand: 01.03.2024

Verfahren: OK.VERKEHR KFZ-Zulassungswesen [UNIFACE]
Verarbeitungstätigkeit: Zulassung, Umschreibung, Abmeldung (Außerbetriebsetzung), Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, technische Änderung, Anschriften- und Namensänderung; Einleitung eines Verwaltungsaktes bei technischen Mangel, HU-, SP-Überschreitung, offenen Verkaufsanzeigen, offene Adressänderungsanzeigen, Versicherungsanzeigen, Kfz-Steueranzeigen

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Verkehr und Bauen
Abteilungsleiter Herr Thomas Kranz
Referat KFZ Zulassungsbehörde
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Tel: 03731 799-0
E-Mail: info@landkreis-mittelsachsen.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Tel: 03731 799-3315
E-Mail: datenschutz@landkreis-mittelsachsen.de

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverabeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen;
Übermittlungspflicht gegenüber Kraftfahrtbundesamt, Hauptzollämter, Finanzämtern,
Versicherungen und den Zulassungsbehörden untereinander; Auskunftspflicht
gegenüber den genannten Einrichtungen, der Polizei, dem Sozialamt sowie
berechtigten Dritten

Die Rechtsgrundlage auf der ihre Daten erhoben werden ist:
Art. 6 DSGVO, § 3 SächsDSG i. V. m. mit Straßenverkehrsgesetz (StVG insbesondere: § 1),
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, insbesondere: § 16),
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV insbesondere: §§ 57 bis 63),
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG, insbesondere: §§ 1 und 2, § 13 Abs.1 Satz 2 Nummer1, § 14),
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1) Kraftfahrtbundesamt
2) Zoll
3) Versicherung
4) andere Zulassungsbehörden

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:

1) Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Löschfrist: 1 Jahr nach Eingang der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Ablage (§ 73 Abs. 1 Satz 1 FZV vorbehaltlich § 73 Abs. 4 FZV)

2) Zuteilung des amtlichen Kennzeichens an neuen Halter
Löschfrist: spätestens 1 Jahr nach Eingang der KBA-Ablage (§ 73 Abs. 1 Satz 2 FZV)

3) Rote Kennzeichen
Löschfrist: 1 Jahr nach Rückgabe, Ablauf oder Entzug (§ 73 Abs. 2 FZV)

4) Ausfuhrkennzeichen
Löschfrist: 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit (§ 73 Abs. 3 FZV)

5)Diebstahl des Fahrzeugs
Löschfrist: bei Wiederauffinden des Fahrzeugs bzw. 10 Jahre nach Beendigung der Sperrfrist für die Neu-Zuteilung des Kennzeichens (§ 73 Abs. 4 Nr. 1 FZV)

6) Daten zu Kennzeichen nach § 57 Abs. 7 FZV (Ausnahmegenehmigung ohne Zuordnung)
Löschfrist: 1 Jahr nach Entstempelung, Rückgabe oder Entzug (§ 73 Abs. 5 FZV)

7) erweiterte Zuständigkeit (aktuell nicht im Freistaat Sachsen)
Löschfrist: 1 Jahr nach Vorgangsdurchführung

8) Aktenvermerke
Löschfrist: 1 Jahr nach letzter Bearbeitung

9) Quittungen / Belege
Löschfrist: 10 Jahre nach Datum Quittungsdruck

10) Protokollierungen
Löschfrist: 16 Monate nach Datum der Protokollerstellung

11) Aufbietung ZB1 / ZB2 gegenüber Verkehrsblatt
Löschfrist: 1 Jahr nach Datum der Veröffentlichung

12) Versichererwechselkorb / Versicherungsanzeigenkorb
Löschfrist: 6 Monate nach Versicherungsbeginn bzw. Datum Eingang

13) Kostenfestsetzung
Löschfrist: 10 Jahre nach Datum der Fälligkeit

14) KBA-Ausgabensätze
Löschfrist: 4 Monate nach Datum der Ausgabe

15) Postverkehr
Löschfrist: 3 Monate nach Ausgangsdatum

16) gebührenpflichtige Auskünfte
Löschfrist: am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung der Aufzeichnung folgt (§ 35 Abs. 3 Satz 3 StVG)

17) Internetgeschäftsvorfälle
Löschfrist: 12 Monate nach Datum der Bearbeitung bzw. Status gelöscht (Tagesdatum)

18) Bankverbindung
Löschfrist: nach Generierung des Ausgabensatzes

19) endgültig gelöschte Fahrzeuge
Löschfrist: 1 Jahr nach Löschdatum

20) Vorhalterdaten aus Vorgang UA
Löschfrist: 6 Monate nach Vorgangsdatum

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15 bis 18, 20, 21 zu:

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren,
wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Postanschrift:
Postfach 11 01 32, 01330 Dresden

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, § 4 SächsDSG i. V. m. Straßenverkehrsgesetz (StVG insbesondere: § 1),
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV insbesondere: § 6, §§ 57 bis 63),
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG, insbesondere: §§ 1 und 2, § 13 Abs.1 Satz 2 Nummer 1, § 14),
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen