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Erforderliche Dokumente

Das SEPA-Lastschriftmandat, die Vollmacht für Dritte sowie die Einwiligungserklärung für Minderjährige finden Sie unter Download Dokumente.

Bei Vorgängen für juristische Personen, eine GbR, eine Einzelfirma etc. müssen die erforderlichen Unterlagen dahingehend beachtet werden.
(siehe Punkte 12-15)
Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und EG-Übereinstimmungsbescheinigung
    oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung und Ident-Prüfung des Fahrzeuges (durch die Zulassungsbehörde oder Sachverständigen festgestellt) und Eigentumsnachweis im Original (Kaufvertrag oder Rechnung)
    oder Gutachten nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO (Vollgutachten) im Original und Eigentumsnachweis im Original (Kaufvertrag oder Rechnung)

  • Es muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt - auf der Rechnung vermerkt, durch Herstellerbescheinigung oder durch einen Sachverständigen festgestellt - und dass in Deutschland noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragt wurde.

  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung Weitere Personaldokumente für die dauerhafte Zulassung eines Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen bei Umschreibung innerhalb des Landkreises Mittelsachsen:
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / ggf. Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • Kennzeichenschilder, falls Fahrzeug zugelassen und neues Kennzeichen gewünscht wird oder bisherige Kennzeichenschilder noch nicht mit EU-Feld ausgestaltet
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
Erforderliche Unterlagen bei Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk (außerhalb Landkreis Mittelsachsen):
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / ggf. Abmeldebescheinigung
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • bisherige Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
Ausnahme: Umschreibung bei zugelassenem Fahrzeug unter Beibehalt der auswärtigen Kennzeichen.
Bei Umschreibung innerhalb Deutschlands kann das Kennzeichen beibehalten werden.(ab 01.10.2019 auch bei Halterwechsel)
dann keine Vorlage der Kennzeichenschilder notwendig, sofern mit EU-Feld ausgestaltet
ohne Halterwechsel auch keine Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig (nur bei zusätzlicher Eintragung von technischen Änderungen oder Namensänderungen); alter Fahrzeugbrief muss zum Umtausch vorgelegt werden! ; auch keine Vorlage SEPA-Lastschriftmandat notwendig

Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung Weitere Personaldokumente für die dauerhafte Zulassung eines Fahrzeuges

Neuzulassung (erstmalige Inbetriebnahme)

Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung und Ident-Prüfung des Fahrzeuges (durch die Zulassungsbehörde oder Sachverständigen festgestellt)
    oder Gutachten nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO (Vollgutachten) im Original

  • Es muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt - auf der Rechnung vermerkt, durch Herstellerbescheinigung oder durch einen Sachverständigen festgestellt - und dass in Deutschland noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragt wurde.

  • ausländische Leerbriefdokumente (Original)
  • Verzollungsnachweis (nur bei importierten Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staat)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Eigentumsnachweis im Original (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige

Umschreibung (gebrauchtes Fahrzeug)

Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ausländische Fahrzeugdokumente / Zulassungsbescheinigung (Original)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung und Ident-Prüfung des Fahrzeuges (durch die Zulassungsbehörde oder Sachverständigen festgestellt)
    oder Gutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten) im Original
  • Verzollungsnachweis (nur bei importierten Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staat)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Eigentumsnachweis im Original (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • ggf. Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • ggf. ausländische Kennzeichenschild/er
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung Weitere Personaldokumente für die dauerhafte Zulassung eines Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung, ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei / Verlusterklärung
  • ggf. noch vorhandene/s Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
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Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschild/er
  • Für anschließende Reservierung der Kennzeichenschilder auf einen Dritten: Kennzeichen-Freigabebescheinigung vom Vorhalter erforderlich
Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung mit Saisonzeitraum (eVB-Nr.)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn Fahrzeug aktuell zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief, falls ein neues Kennzeichen (Umkennzeichnung) gewünscht oder bei Namensänderung oder bei zusätzlicher Eintragung von technischen Änderungen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / ggf. Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • ggf. Kennzeichenschild/er (bei Reservierung des alten Kennzeichens bei der Abmeldung)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
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Erforderliche Unterlagen
  • geänderter deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i.V.m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Minderjährigen
Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Gutachten des Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) - nur bei Änderung der Schlüsselnummer zur Fahrzeugklasse, des Hubraumes oder der Nennleistung (kw)
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Minderjährigen
Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Hauptwohnsitz in Deutschland zusätzlich Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kopie EG-Übereinstimmungsbescheinigung als Nachweis der Typ- oder Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nr.)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
Hinweis

Kurzzeitkennzeichen können nur noch bei der örtlich* zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, beantragt werden. Noch gültige Kurzzeitkennzeichen sind dann bei regulärer Zulassung der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.

*Dies bedeutet für Privatpersonen nur noch bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Wohnortes (Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes) und bei juristischen Personen/Gewerbetreibenden/Selbständigen am Ort des Betriebssitzes.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / ggf. Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • Kennzeichenschild/er, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährigen
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Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Personalausweis oder Reisepass vom Geschäftsführer / Vorsitzenden etc.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer – unterschrieben vom Geschäftsführer / Vorsitzenden etc.
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen) - unterschrieben vom Geschäftsführer / Vorsitzenden etc.
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Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass aller Gesellschafter (für den einzutragenden Gesellschafter muss bei Vorlage des deutschen Reisepasses eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden)
  • Gesellschaftervertrag, aus dem hervorgeht, wer die beteiligten Gesellschafter sind und wie die Vertretung der GbR geregelt ist (ggf. Auszug ausreichend)
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter und Bestimmung einer verantwortlichen Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen werden soll - Bestimmung kann ggf. auf dem Vollmachts-Formular erfolgen (Unterschrift aller Gesellschafter - ggf. Vertretungsregelung beachten)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Unterschrift aller Gesellschafter unter „Unterschrift Halter“ – ggf. Vertretungsregelung beachten)
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
Hinweis:

In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II wird die GbR-Bezeichnung mit ausgewiesen.

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Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
  • Entsprechend § 1 Partnerschaftgesellschaftsgesetz-PartGG finden die Vorschriften der GbR Anwendung (Partnerschaftsgesellschaft = Vereinigung).
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass aller Partner (für den einzutragenden Partner muss bei Vorlage des deutschen Reisepasses eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden)
  • Auszug aus dem Partnerschaftsregister
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Partner und Bestimmung einer verantwortlichen Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen werden soll - Bestimmung kann ggf. auf dem Vollmachts-Formular erfolgen (Unterschrift aller Partner - ggf. Vertretungsregelung beachten)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Unterschrift aller Partner unter „Unterschrift Halter“ – ggf. Vertretungsregelung beachten)
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
Hinweis:

In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II wird die Partnerschaftsgesellschafts-Bezeichnung mit ausgewiesen.

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Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug (bei e.K.)
  • Personalausweis oder Reisepass vom Firmeninhaber (i.V.m. Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate bei Eintragung der Privatanschrift in den Zulassungsdokumenten)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
Hinweis:

In der Zulassungsbescheinigung Teil I wird keine Firmenbezeichnung aufgenommen. Der Vermerk zum selbständigen Fahrzeughalter wird lediglich im Fahrzeugregister hinterlegt. In den Zulassungsdokumenten kann entweder die Betriebsadresse oder die Privatadresse eingedruckt werden.

Hinweis e.K.:

In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II wird die Firmenbezeichnung lt. Handelsregister aufgenommen.

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Als Nachweis des Bestehens eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes dienen folgende Unterlagen:
  • Beitragsbescheid der jeweiligen Berufsgenossenschaft (seit 1. Januar 2013 erfolgt die Aufgabenwahrnehmung durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
  • Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamtes (FA)
  • Steuerveranlagung des FA (Einkommenssteuerbescheid bei natürlichen Personen, Feststellungsbescheid bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Körperschaftssteuerbescheid bei juristischen Personen)
Hinweis:

Die abschließende Entscheidung über die Zuteilung eines grünen Kennzeichens (Steuerbefreiung) obliegt dem Hauptzollamt Dresden.

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Erforderliche Unterlagen
  • Versicherung an Eides Statt durch den Halter persönlich oder in dessen schriftlichen Einverständnis derjenige, welcher Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein verloren hat (Abgabe in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich oder bei einem Notar in Deutschland) oder Polizeiliche Anzeige (nur bei Diebstahl möglich)
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • Einwilligungserklärung bei Minderjährigen
Hinweis:

Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Einwilligung der Bank zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend (keine Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich).

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Erforderliche Unterlagen
  • Versicherung an Eides Statt durch den Halter persönlich (Abgabe in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich oder bei einem Notar in Deutschland)
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • Einwilligungserklärung bei Minderjährigen
Hinweis:

Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 2 ½ Wochen ab Einleitung der Aufbietung) ausgestellt werden. Innerhalb der Aufbietungsfrist ist nur die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges möglich - Eine Wiederzulassung / Umschreibung ist nicht möglich!

Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • beschädigtes Kennzeichenschild (beide Kennzeichenschilder, wenn noch keine Landkreisplaketten „Mittelsachsen“ aufgebracht sind)
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen
  • leserliche Kopie Kaufvertrag oder Veräußerungsanzeige
  • Folgende Angaben müssen gut leserlich enthalten sein:

  • Kennzeichen des Fahrzeuges und Fahrzeugidentifizierungsnummer
  • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
  • Bestätigung des Erwerbers, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kennzeichenschilder erhalten hat
  • Unterschrift bisheriger Halter und Erwerber
Hinweis:

Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit tatsächlicher Umschreibung auf einen neuen Halter oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges!

Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen - H-Kennzeichen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / ggf. Abmeldebescheinigung oder ggf. anderer Eigentumsnachweis im Original (z.B. Kaufvertrag)
  • ggf. Gutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten) im Original
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO im Original
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
Erforderliche Unterlagen - 07er - Kennzeichen - Erstzuteilung
  • Antragstellung formlos mit Anschrift und Telefonnummer
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / ggf. Abmeldebescheinigung oder ggf. anderer Eigentumsnachweis im Original (z.B. Kaufvertrag)
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO im Original
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nr.)
  • ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn Fahrzeug(e) aktuell noch zugelassen)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige

Zur Abholung der Unterlagen muss der Antragsteller persönlich erscheinen!

Orientierung zur Bearbeitungszeit ca. 14 Tage nach Einreichung der Unterlagen, danach erfolgt telefonische Information zur Abholung.

Erforderliche Unterlagen - 07er - Kennzeichen-Ergänzung Fahrzeug
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / ggf. Abmeldebescheinigung oder ggf. anderer Eigentumsnachweis im Original (z.B. Kaufvertrag)
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO im Original
  • ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn Fahrzeug(e) aktuell noch zugelassen)
  • Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge oder alle bisher zugeteilten alten einzelnen 07er-Fahrzeugscheine
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Minderjährigen
Erforderliche Unterlagen - 07er - Kennzeichen - Löschung / Löschung Fahrzeug
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass
  • Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge oder alle bisher zugeteilten alten einzelnen 07er-Fahrzeugscheine
  • ggf. Kennzeichenschild/er bei Komplettlöschung
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
Erforderliche Unterlagen - 07er - Kennzeichen Zulassungsbezirkswechsel
  • Abmeldung im bisherigen Zulassungsbezirk erforderlich (Umschreibung 07er Kennzeichen nicht möglich)
  • Antragstellung formlos mit Anschrift und Telefonnummer
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / ggf. Abmeldebescheinigung oder ggf. anderer Eigentumsnachweis im Original (z.B. Kaufvertrag)
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO im Original
  • ggf. aktueller Hauptuntersuchungsbericht
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nr.)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige

Zur Abholung der Unterlagen muss der Antragsteller persönlich erscheinen!

Orientierung zur Bearbeitungszeit ca. 14 Tage nach Einreichung der Unterlagen, danach erfolgt telefonische Information zur Abholung.

Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen
  • Antragstellung formlos mit aktuellen Angaben zur verantwortlichen und vertretungsberechtigten Person und zur genauen Firmenbezeichnung, Anschrift, Telefon, Fax, Handy, eMail sowie Begründung des Antrages zur Notwendigkeit des Kennzeichens
  • Kopie deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des Antragstellers (muss zur Abholung persönlich erscheinen mit Original deutschem Personalausweis oder deutschem Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nr.)
  • Gewerbeanmeldung (genaue Tätigkeitsbeschreibung) ggf. Handelsregisterauszug (bei Eintragungspflicht)
  • Behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • aktueller Auszug Fahreignungsregister KBA Flensburg („Punktekonto“) - Datenabruf erfolgt durch die Kfz-Zulassungsbehörde
  • bei Händlern Nachweis des klassischen Fahrzeughandels durch Angaben zum Unternehmensstandort, Büro sowie Größe der außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes befindlichen Stellflächen mit Kopie Mietverträge/Pachtverträge/Eigentumsnachweis
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Orientierung zur Bearbeitungszeit: ca. 14 Tage nach vollständiger Einreichung der Unterlagen, danach erfolgt telefonische Information zur Abholung

Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung
Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung und Ident-Prüfung des Fahrzeuges (durch die Zulassungsbehörde oder Sachverständigen festgestellt) oder Betriebserlaubnis und Ident-Prüfung des Fahrzeuges (durch die Zulassungsbehörde oder Sachverständigen festgestellt) oder Gutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten) im Original

  • Es muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt (auf der Rechnung vermerkt, durch Herstellerbescheinigung oder durch einen Sachverständigen festgestellt) oder ob es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt (Erstzulassungsdatum muss ersichtlich sein).

  • Bestimmung des max. möglichen Platzes zur Anbringung des Kennzeichenschildes incl. Bestätigung, dass eine StVZO-gerechte Kennzeichenbeleuchtung angebracht ist (durch einen Sachverständigen festgestellt)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Eigentumsnachweis im Original (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • noch gültige Versicherungskennzeichen
  • ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
Download - Vollmacht | SEPA | Einwilligungserklärung

Weitere Personaldokumente für die dauerhafte Zulassung eines Fahrzeuges

Eine dauerhafte Zulassung eines Fahrzeuges ist außerdem auch mit folgenden Personaldokumenten möglich:

EU-Bürger/Norweger/Schweizer: nationaler Pass + Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
Reiseausweis + Aufenthaltstitel + Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
Aufenthaltstitel (ausgenommen: Aufenthaltstitel mit Status "Ausweisersatz") + Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate (wenn Aufenthaltstitel älter als 3 Monate)
EU-Daueraufenthaltskarte + nationaler Pass + Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate / nat. Personalausweis

Öffnungszeiten alle Standorte

Öffnungszeiten Freiberg - Mittweida - Döbeln

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

8:30 – 12 Uhr
8:30 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
nach Terminvereinbarung
8:30 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8:30 – 12 Uhr

Dienstags Annahmeschluss 17:30 Uhr
Annahmeschluss auf Grund hoher Wartezeiten ggf. vorzeitig.

Aktivierung Markenspender/Ticketautomaten

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

8:00 Uhr
8:00 Uhr und 12:45 Uhr
-----
8:00 Uhr und 12:45 Uhr
8:00 Uhr

Ihr Ticket
Unsere Markenspender/Ticketautomaten befinden sich im Eingangsbereich der jeweiligen KFZ-Zulassungsbehörde.

Internettermin

➽ Sie werden zum Termin aufgerufen. Bitte beachten Sie die elektronische Aufrufanzeige!

Standort Freiberg

KFZ - Zulassung
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg

Karte aufrufen | Route planen

Standort Mittweida

KFZ - Zulassung
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

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Standort Döbeln

KFZ - Zulassung
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

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Erläuterung zum Dokument Vollmacht

1. Vollmacht
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.

2. Einverständniserklärung
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist es Voraussetzung, dass der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekanntgegeben werden dürfen. Im Rahmen der zulassungsrechtlichen Befassung werden der Person, die das Fahrzeug zulässt, in der Zulassungsbehörde die in Betracht kommenden Rückstände mitgeteilt.

3. Anlagen
Bitte legen Sie den Personalausweis oder Reisepass* des/der Vollmacht gebenden und des/der Bevollmächtigten bei der Zulassungsbehörde sowie das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Kraftfahrzeugsteuer mittels Lastschrift vor. (*bei der Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.)

PDF Download Vollmacht | Einverständnis

Erläuterung zum Dokument Vollmacht GbR

1. Vollmacht
Die GbR kann sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch eine/n Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass die Vollmacht vollständig mit dem GbR-Name, der Anschrift und dem benanntem Vertreter und dessen Anschrift ausgefüllt und von allen Gesellschaftern unterschrieben wird.

2. Einverständniserklärung
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist es Voraussetzung, dass der Fahrzeughalter/die Fahrzeughalterin keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben werden dürfen. Im Rahmen der zulassungsrechtlichen Befassung werden der Person, die das Fahrzeug zulässt, in der Zulassungsbehörde die in Betracht kommenden Rückstände mitgeteilt.

3. Anlagen
Bitte legen Sie den Personalausweis oder den Reisepass* aller Gesellschafter und des/der Bevollmächtigten, das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer mittels Lastschrift, Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter, Gesellschaftervertrag (Auszug beteiligte Gesellschafter und Vertretungsbefugnis) bei der Zulassungsbehörde vor. (*Bei der Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.)

PDF Download Vollmacht | Einverständnis GbR

SEPA-Lastschriftmandat als Zulassungsvoraussetzung

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss für die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) abgegeben werden (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)). Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.

PDF Download SEPA-Lastschriftmandat Infos vom Zoll zur KFZ-Steuer

Einwilligungserklärung zur Fahrzeuganmeldung auf einen Minderjährigen

Entsprechend § 107 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Wichtiger Hinweis:
Es müssen beide Elternteile unterschreiben und den Personalausweis bzw. gut lesbare Kopie vorlegen. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist folgende Erklärung zu unterschreiben: „Ich erkläre hiermit, dass ich alleiniger gesetzlicher Vertreter des o. g. Minderjährigen bin.“

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Zur Bezahlung rückständiger Kfz-Steuern per Überweisung ist folgende Bankverbindung zu nutzen:

Zahlungs-Empfänger:
Hauptzollamt Dresden
Bundesbank Filiale Leipzig
IBAN: DE33860000000086001130
BIC: MARKDEF1860

Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer

Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer

Allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Für den Landkreis Mittelsachsen ist das Hauptzollamt Dresden, Hartmut-Dost-Straße 5 in 01099 Dresden zuständig.

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351.8161-4130
Fax: 0351.8161-1201

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